ksv kummerkasten
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie EU 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden).
Das Gesetz findet für uns durch unsere Vereins- bzw. Betriebsgröße keine Anwendung.
Trotzdem wollen wir unseren Beschäftigten, Stellenbewerber*innen, Praktikant*innen, Selbstständigen, die Dienstleistungen erbringen, Freiberufler*innen, Übungsleiter*innen, Auftragnehmer*innen, Lieferant*innen und deren Mitarbeiter*innen und Leitungsorganen die Möglichkeit geben, Verstöße zu melden.
Zu den Verstößen gehören Verstöße gegen Strafvorschriften, Ordnungswidrigkeiten, Verletzung von Normen, die dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder deren Vertretungsorganen dienen. Darunter fallen beispielsweise Vorschriften aus den Bereichen von Arbeits- und Gesundheitsschutz, Verstöße gegen Bußgeldvorschriften, Verstöße gegen Aufklärungs- und Auskunftspflichten, Verstöße gegen Rechtsvorschriften, Regelungen des Verbraucherschutzes, Regelungen des Datenschutzes und der Sicherheit in der Informationstechnik etc.
Voraussetzung ist immer, dass sich die Verstöße auf den Beschäftigungsgeber/den Verein oder eine andere Stelle beziehen müssen, mit dem oder mit der die hinweisgebende Person selbst im beruflichen Kontakt stand oder steht (§3 Absatz 3 HinSchG).
Trotzdem möchten wir Euch die Möglichkeit geben, Verstöße zu melden.
Wir haben einen digitalen „Kummerkasten“ eingerichtet. Der Kummerkasten steht Euch unter der E-Mail-Adresse kummerkasten@ksv-baunatal zur Verfügung.
Hier könnt Ihr mögliche Verstöße melden. Auf den digitalen „Kummerkasten“ haben der Vorstandssprecher Georg Heinemann und Vorständin Kira Werner Zugriff. Spätestens sieben Tage nach Eingang der Meldung erfolgt eine Eingangsbestätigung an die hinweisgebende Person. Spätestens drei Monate nach Bestätigung gibt die Meldestelle eine Rückmeldung. Die Rückmeldung umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese.
Für Rückfragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung.