Leitfaden zu veröffentlichungen im internet
Liebe Vereinsmitglieder,
das Internet bietet uns als Verein viele Möglichkeiten den KSV Baunatal und seine Abteilungen darzustellen. Dabei darf man aber nicht die Datenschutzbedingungen, sowie die Nutzungs-, Urheber und Persönlichkeitsrechte außer Acht lassen.
Gerade die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten und Fotos im Internet betreffen das Persönlichkeitsrecht. Bei dessen Missachtung drohen unter Umständen rechtliche Konsequenzen und Haftungsansprüche.
Der BGH hat mit Urteil vom 28.05.2013 (VI ZR 125/12) entschieden, dass die Veröffentlichungen von Foto- und Videoaufnahmen, die bei Sportveranstaltungen aufgenommen werden, zulässig sind. Heute ist dies weitgehend üblich, so dass Teilnehmer damit rechnen müssen und von einer stillschweigenden Einwilligung ausgegangen werden kann.
Praxis
Die Veranstalter (Abteilung/Vorsitzende oder Moderator) können zu Beginn der Veranstaltung einen allgemeinen Hinweis geben, dass bei der Veranstaltung Aufnahmen (Bilder/Videos) gefertigt werden. Dabei sollte der Verwendungszweck genannt werden. Die Mitteilung sollte dann die Möglichkeit enthalten, dass Personen, die mit der Erstellung und Verwendung von Fotos nicht einverstanden sind, dies dem Aufnehmenden deutlich machen müssen oder einfach aus dem Bild gehen können. Trotzdem muss hier sorgfältig geprüft werden, welche Informationen und Bilder man ins Netz stellt. Einmal eingestellt, sind die Daten nur schwer oder nicht mehr zu löschen.
1. Fotos/Videos
Grundsatz: Ist eine Person individuell zu erkennen, so wird grundsätzlich die Einwilligung des Abgebildeten, mit der Information über Verwendungszweck und -ort, für die Veröffentlichung benötigt. Dies gilt auch für Videoaufnahmen.
Ausnahme: Wenn es sich bei der abgebildeten Person um eine Person aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt, die Person als „Beiwerk“ neben einer Landschaftsaufnahme/ sonstigen Örtlichkeiten erscheint, oder wenn es sich um ein Bild von Versammlungen o.ä. handelt. Die Ausnahmen gelten wiederrum nicht, wenn es sich um heimliche Aufnahmen handelt, oder das Bild ohne Einverständnis zu Werbezwecken genutzt wird.
2. Personenbezogene Daten
Grundsatz: Ohne eine Einverständniserklärung der betroffenen Person ist die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten durch einen Verein unzulässig.
Ausnahme: Es handelt sich um Daten, die nach Einwilligung des Spielers/Athleten auf der Homepage veröffentlicht werden (bspw. Spieler Steckbriefe, etc.), oder die Daten sind für die Interpretation des Ergebnisses unabdingbar (bspw. Altersklassen und Jahrgänge).
3. Urheberrecht
Grundsatz: Das Kopieren von Texten, Inhalten, Fotos oder fremden Gedankengutes im WWW ist unzulässig. Hierzu bedarf es keiner expliziten Hinweise des Urhebers.
Wichtig: Jeder muss seine Texte selbständig formulieren. Einzelne Wörter auszutauschen reicht hier nicht aus.
- Einverständniserklärung für die Verwendung von Fotos und/oder Videos
Hinweise zusammengefasst über den Datenschutz und Fotoveröffentlichtungen im Sportverein von Dr. Nils Christian Haag finden Sie hier.
Hinweise zur Veröffentlichung von Kinderfotos im Internet und in Printmedien finden Sie hier.