Beitragsordnung

Die Mitgliedsbeiträge setzen sich immer aus dem Hauptvereinsbeitrag (Grundbeitrag) und dem Abteilungsbeitrag (technischer Beitrag) zusammen. Der Hauptvereinsbeitrag (3,50€ für Kinder und Jugendliche und 5,50€ für Erwachsene) wird nur einmal pro Monat fällig, auch wenn man in mehreren Abteilungen des KSV Baunatal Mitglied ist.

Abteilung

monatlicher Beitrag
Erwachsene €

monatlicher Beitrag Jugendliche und Kinder €

Sonderbeiträge
monatlich €

Hauptverein

5,50

3,50

Familie 8,00
Schüler u. Studenten* 3,50

Aerobic

3,00

3,00

-

Aqua-Kiss

-

-

Kursbeiträge s. Aqua-KiSS

Badminton

9,00

4,50

-

Basketball

8,00

5,00

-

Boxen

8,50

8,00

-

Cheerleading

13,00

11,00

Schüler u. Studenten* 11,00

Dartsport

7,50

3,50

-

Eissport

2,50

1,25

-

eSport

7,50

5,00

-

Fitness

Fitness 35,50€

Partner 32,00€

3. Person 25,00€
zusätzlich zur Abteilungmitgliedschaft 29,50
Schüler, Studenten, Azubis* 27,50

Fitnesskurse

Einzelkurs 19,50

Multiticket 36,50

Kombiticket 47,50

Flamenco

8,00

5,00

-

Fußball

6,00

D-E-F-G Jugend 18,00
A-B-C Jugend 22,00

Familie 25,00
Geschwisterkinder je 4,00 weniger
Rentner 3,00

Handball

4,00

ab 01.07.24 5,00
 

2,00

ab 01.07.24 4,00

Familie 6,50
Rentner 2,00

ab 01.07.24 Familie 8,00
Rentner 4,00

Hip-Hop

5,50

5,50

Schüler u. Studenten* 5,50

Hockey

5,50

3,50

Schüler u. Studenten* 4,00

Judo

8,00

6,00

Familie 15,50
passive Mitglieder 5,50

Ju-Jutsu

9,50

7,00

Familie 16,00
passive Mitglieder 4,50

Karate

8,50

8,50

4,50 Geschwisterkinder

Kegeln

10,00

ab 01.07.24 12,00

3,00

ab 01.07.24 4,00

Schüler u. Studenten* 3,00
passive Mitglieder 2,00

ab 01.07.24

Schüler u. Studenten* 4,00
Freizeitsportler 3,00

Kickboxen

7,50

7,00

-

Kindersportschule

-

10,50
1. Geschwisterkind 5,50
2. Geschwisterkind 3,50

ab 01.07.2024: 
1. Geschwisterkind 7,50
2. Geschwisterkind 5,50

2x wöchentlich 15,50
2x wöchentl. Geschwisterkind 10,50

Leichtathletik

5,50

4,00

Familie 11,00
Rentner 4,00

Marathon

5,50

3,00

Familie 10,00

Musikzug

2,50

2,00

-

Parkour

11,00

8,50

Schüler u. Studenten* 8,50

Pétanquè

3,00

0,50

-

Radsport Kunst

4,00

4,00

Familie 6,50

Radsport Outdoor

4,00

3,50

Familie 6,00

Reha-Sport

4,00

Reha u. Aerobic  7,00

nur Aerobic 4,00

Reenactment Combat Fighting

1,50

1,50

-

Rollsport

22,50

17,00

Geschwister 12,75
Ü18-U20 18,50

Rhythmische Sportgymnastik

10,50

10,50

-

Schwimmen

12,00

6,00
ab 8 Jahren 11,50

Familie 25,00

Ski

3,00

2,00

Familie 6,50

Sportakrobatik

17,50

17,50
 

Familie 30,00
Geschwister 8,50

Tanzsport

12,00
 

6,00
ab 13 Jahre 8,00

Jugendliche Turniertänzer 12,00
Schüler u. Studenten* 8,00
passive Mitglieder 4,00

Tauchen

4,00

2,00

Familie 4,15

Tennis

11,00

7,00

Schüler u. Studenten*  7,00

Tischtennis

7,00

8,50

-

Triathlon

4,50

2,50

Familie 5,50

Turnen/Trampolin

9,00

10,50

-

Volkstanz

4,00

-

-

Volleyball

4,00

7,00
Leistungsgruppe 10,00

-

Wandern

5,00

ab 01.04.24 
10,00

-

passive Mitglieder 0,00

*Auszubildende und Studenten können bis zum vollendeten 27. Lebensjahr ermäßigten Grundbeitrag beantragen (nach Vorlage eines Nachweises).

Auszug aus der Vereinssatzung § 8 - Beiträge

  1. Jedes Mitglied hat einen Vereinsbeitrag zu leisten. Beiträge sind eine Bringschuld. Der Vereinsbeitrag ist grundsätzlich im Voraus zu entrichten und zwar entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise. Die Fälligkeit tritt ohne Mahnung ein.
  2. Der Vereinsbeitrag setzt sich zusammen aus dem Grundbeitrag und dem Abteilungsbeitrag.
  3. Der Verein ist zur Erhebung einer Umlage berechtigt, sofern diese zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins notwendig ist. Über die Festsetzung der Höhe der Umlage entscheidet die Delegiertenversammlung durch Mehrheitsbeschluss, wobei jährlich eine Höchstgrenze besteht von jeweils dem dreifachen eines Jahresbeitrages.
  4. Der Grundbeitrag wird von der Delegiertenversammlung beschlossen.
  5. Der Abteilungsbeitrag wird in den Jahreshauptversammlungen der Abteilungen beschlossen.
  6. Sonderbeiträge für alle Mitglieder können vom Gesamtvorstand beschlossen werden. Sonderbeiträge für Abteilungen werden von den Abteilungen in eigener Verantwortung in den Jahreshauptversammlungen beschlossen.
  7. Ehrenmitglieder, Ehrenvorstandsmitglieder und Ehrenpräsidenten sind beitragsfrei.Weitere Beitragsfreiheiten sind zulässig und können über die Beitrags-ordnung geregelt werden. Die Beitragsordnung wird vom Vorstand beschlossen und bedarf der Genehmigung durch das Präsidium.

Beitragsordnung

§ 1 Höhe der Beiträge

  1. Der Vereinsbeitrag (Hauptverein) beträgt monatlich:
    Erwachsene 5,50€
    Kinder und Jugendliche 3,50€
    Familienbeitrag 8,00€ 
    Schüler, Auszubildende und Studenten bis zum vollendeten 27. Lebensjahr 3,50€ 

    Familienbeitrag ist auf Antrag ab 3 Personen möglich, wenn ein Mitglied das vollendete 18. Lebensjahr noch nicht überschritten hat bzw. dieses noch in der Ausbildung ist. Die Regelung gilt bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, danach ist  kein Familienbeitrag mehr möglich.
    Lebensgemeinschaften, die in einem Haushalt leben werden als Familie anerkannt.

    Ehrenmitglieder, Ehrenvorstandsmitglieder und Ehrenpräsidenten sind beitragsfrei. Mitglieder, die das 90. Lebensjahr vollendet haben werden vom Grundbeitrag freigestellt. Abteilungsbeiträge können, je nach Abteilungsbeschluss, weiterhin erhoben werden.

  2. In der Fitnessabteilung wird eine Aufnahmegebühr (Eingangscheck) in Höhe von 40,00 € erhoben. In der Fitnesskurseabteilung wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 20,00€ erhoben. Bei Wiedereintritt nach einer Kündigung in einer Frist von weniger als 3 Monaten reduziert sich die Aufnahmegebühr bzw. Eingangscheck auf 20,00 €. Die Aufnahmegebühr wird mit dem 1. Beitrag erhoben. 

  3. Die Beiträge der Abteilungen, die in den Jahreshauptversammlungen der einzelnen Abteilungen beschlossen werden, sind im Internet zu ersehen oder in der Geschäftsstelle zu erfragen.

§ 2 Fälligkeit des Vereinsbeitrages und Zahlungsweise

  1. Der Vereinsbeitrag wird im Voraus ¼ jährlich, jeweils am 1. Werktag eines Quartals fällig.
     
  2. In Ausnahmefällen kann der Beitrag nach Beschluss in der Delegiertenversammlung bzw. in den Jahreshauptversammlungen der Abteilungen auch monatlich, jeweils zum 1. eines Monats fällig werden.
     
  3. Der Vereinsbeitrag ist im Regelfall durch die Erteilung einer Lastschriftermächtigung zu zahlen. Die Zahlung per Überweisung bzw. Barzahlung des Beitrages soll der Ausnahmefall bleiben. Bei Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,50 € erhoben.
     

§ 3 Aufnahme

Bei einer Aufnahme in den Verein wird der Mitgliedsbeitrag taggenau mit dem Eintrittsdatum abgerechnet.

§ 4 Mahn- und Rücklastschriftgebühren

Bei Zahlungsverzug sind Mahngebühren zulässig. Hierfür wird eine Mahngebühr erhoben.
Rücklastschriftgebühren sind vom Mitglied zu tragen. Diese Gebühren werden mit der Mahnung fällig gestellt.

§ 5 Eintritt und Kündigung

Der Eintritt in den Verein ist jederzeit möglich. Die Kündigung ist nur jeweils zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen. Die Kündigung muss schriftlich dem Präsidium angezeigt werden.

§ 6 Sonstiges

Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontoänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle oder über die KSV-Mitgliederapp mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.

Die Beitragsordnung tritt am Tage des Beschlusses in Kraft (03. Juni 2009). Aktualisiert im Dezember 2023.