Jugendarbeit

Musikzug KSV Baunatal e.V.

 

Ausbildungs- und Gebührenordnung

 

 

Präambel

Ziele der Ausbildung sind die Begeisterung für die Musik sowie die Gewinnung musikalischen Nachwuchses aller Altersstufen für das   große Blasorchester des Musikzuges des KSV Baunatal e.V. – im Nachfolgenden Musikzug genannt. 

Um dieses Ziele zu erreichen, fördert und subventioniert der Musikzug die folgenden Ausbildungsangebote. 

§  1 Ausbildung

1.     Der Musikzug bietet musikalische Ausbildung gemäß den Bestimmungen dieser Ausbildungsordnung an. 

2.     Für die Teilnahme am Unterricht des Musikzuges werden Gebühren nach den jeweils geltenden Tarifen erhoben. 

3.     Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, verpflichtet.

 

§  2 Musikgarten I und II und Musikalische Früherziehung 

1.     Der Musikzug bietet für Kinder ab 1½ Jahren Kurse zur musikalischen Früherziehung an. Die musikalische Früherziehung umfasst das Heranführen an Elemente der Musik mit spielerischen Mitteln. 

2.     Die Kurse umfassen 16 Termine und finden als Gruppenunterricht statt.

3.     Kosten für die Teilnahme:

Musikgarten I 

·    Für Kinder von 1½ bis 3 Jahren

·    Unterricht pro Woche: 1 x 40 Minuten

·    Kosten pro Kurs 85,00 EUR 

Musikgarten II 

·    Für Kinder von 3 bis 4 Jahren

·    Unterricht pro Woche: 1 x 45 Minuten

·    Kosten pro Kurs 90,00 EUR 

Musikalische Früherziehung 

·    Für Kinder von 4 bis 6 Jahren

·    Unterricht pro Woche: 1 x 60 Minuten

·    Kosten pro Kurs 95,00 EUR 

4.     Fälligkeit der Kursgebühr: 

·    Die Kursgebühr wird bei Kursbeginn fällig. Sie kann bei den Übungsleitern in bar entrichtet werden oder sie wird, sofern dem Musikzug eine Einzugsermächtigung erteilt wird, abgebucht. 

§ 3 Grundausbildung mit der Blockflöte 

1.     Der Musikzug bietet Kindern ab 6 Jahren das Erlernen des Instrumentes Blockflöte an. Die Ausbildung umfasst das Erlernen der Grundkenntnisse der Blockflöte mit Kenntnissen des Notensystems und dem Spielen einfacher Musikstücke. Sie dient dem Heranführen an ein Orchesterinstrument des Musikzuges. 

2.     Aufbau des Unterrichtes: 

·    Unterricht pro Woche: 1 x 60 Minuten

·    Der Unterricht erfolgt in Gruppen

3.     Kosten für die Teilnahme: 

·    Mitglieder des Musikzuges 25,00 EUR/mtl.

·    Nichtmitglieder 36,00 EUR/mtl.

·    Instrument und Notenmaterial müssen von den Schülern erworben werden. 

§ 4 Instrumentalunterricht 

1.     Der Musikzug bietet im Einzelunterricht das Erlernen eines Orchesterinstrumentes des Musikzuges an. Ziel der Ausbildung ist das Erlangen der Spielreife im Orchester des Musikzuges. 

2.     Vorrussetzung ist die Mitgliedschaft im KSV Baunatal Abt. Musikzug. 

3.     Aufbau des Unterrichtes: 

·    Unterricht pro Woche 1 x 45 Minuten

·    In den Schulferien findet kein Unterricht statt

·    Der Unterricht wird durch vom Musikzug ausgewählte Ausbilder durchgeführt. 

4.     Unterrichtsgebühren: 

·    Die Unterrichtsgebühren sind ganzjährig zu entrichten und betragen monatlich 75,00 EUR.

·    Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 3 Jahre. Sie kann in Abstimmung mit dem Vorstand und dem Ausbilder verlängert werden.

·    Die o.g. Unterrichtsgebühren gelten für 3 Jahre. Danach wird der Beitrag individuell verhandelt. 

5.     Instrumentengebühr: 

·    Für die Stellung des zur Ausbildung notwendigen Musikinstrumentes durch den Musikzug wird eine Gebühr von 7,50 EUR pro Monat erhoben.

·    Die gestellten Musikinstrumente bleiben Eigentum des Musikzuges.

§ 5 Fälligkeit der Unterrichtsgebühren 

Die Unterrichtsgebühren werden vierteljährlich zum Quartalsende abgebucht. Hierzu ist dem Musikzug vom Teilnehmer, bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter, eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Bei Nichtzahlung wird der Unterricht mit sofortiger Wirkung eingestellt und kann erst bei Zahlung der rückständigen Beträge wieder aufgenommen werden. 

§ 6 Ermäßigung 

Sofern ein weiteres Familienmitglied einen Kurs im Musikgarten oder der musikalischen Früherziehung, eine Grundausbildung mit der Blockflöte oder einen Instrumentalunterricht belegt hat, ermäßigt sich der Beitrag um 50 % bei dem kostenniedrigeren Angebot. 

§ 7 Kündigung der Grundausbildung bzw. Instrumentalunterricht 

Kündigungen sind zum Ende eines Quartals möglich und bedürfen der Schriftform. Die Mitgliedschaft im Verein ist nur zum 30.6. und 31.12. möglich, unter der Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen.  

§ 8 Sonstige Bestimmungen 

Im Falle der Nichtigkeit einer der in dieser Ausbildungs- und Gebührenordnung getroffenen Regelung bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen unberührt.

 

Nachwuchsorchester „Bläserbande“
Im Nachwuchsorchester werden Einsteiger an die Abläufe und Strukturen des alltäglichen Orchesterbetriebs herangeführt und erhalten
so zusammen mit Gleichaltrigen einen fließenden Übergang, von der Ausbildungszeit hin zum aktiven Musiker im Musikzug. Während
unserer Proben lernen die Kinder und Jugendlichen speziell auf Ihren Geschmack und Ausbildungsstand abgestimmte Musikstücke.
Hier gilt es Unsicherheiten zu überwinden und schon früh Verantwortung für führende Stimmen zu übernehmen.

Neugierig geworden? Informieren lohnt sich!

Wir freuen uns auf dich!